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Allgemeine
Geschäftsbedingungen Es gelten
unsere die Ihnen bekannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen die bei uns im Hause
angefordert oder hier Online eingesehen werden können:
Geräte,Ersatzteile und Zubehör bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Gebraucht Geräte im IST-Zustand ohne Sachmängelhaftung zzgl. Mwst. ab Lager 54518
Platten. Zwischenverkauf und Irrtümer vorbehalten.
Diese Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Angebote und
Verträge über Lieferungen und Leistungen, und zwar auch in laufenden oder künftigen
Geschäftsverbindungen. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende
Geschäftsbedingungen der Kunden, sowie Nebenabreden bedürfen der ausdrücklichen
schriftlichen Zustimmung, um Vertragsbestandteil zu werden.
Eine Garantie kann nur nach Absprache eingeräumt werden.
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| 1. |
Angebot und
Vertragsabschluß |
| 1.1 |
Die Angebote und
Kostenanschläge verstehen sich freibleibend.
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| 1.2 |
Verträge und
Änderungen von Verträgen kommen nur und erst dann zustande, wenn Aufträge/Bestellungen
schriftlich angenommen oder Änderungen schriftlich mit dem Kunden vereinbart oder die vom
Kunden bestellten Liefergegenstände oder Leistungen ausgeliefert oder erbracht haben.
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| 1.3 |
Abweichend von §
127 BGB ist die elektronische Form der Schriftform nicht gleichgestellt.
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| 1.4 |
Es werden nur solche
Lieferungen und/oder Leistungen erbracht, die im Angebot und/oder Kostenanschlag
ausdrücklich spezifiziert sind.
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| 1.5 |
Sämtliche dem
Kunden zugänglich gemachten Unterlagen (z.B. technische Beschreibungen, Zeichnungen,
Abbildungen, Farb-, Maß- und Gewichtsangaben) enthalten nur branchenübliche
Annäherungswerte. Wir sind jederzeit zu Verbesserungen sowie zu Änderungen dieser
Unterlagen, Angaben und der Gegenstände selbst z.B. Konstruktions- oder
Formänderungen, Farbabweichungen berechtigt, soweit diese Verbesserungen und/oder
Änderungen für unsere Kunden zumutbar sind.
Bei genormten Waren gelten die auf den Normblättern zugelassenen Toleranzen. |
| 1.6 |
An allen unseren
Kunden zugänglich gemachten Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums-, alle Urheber-
und/oder sonstigen gewerblichen Schutzrechte vor. Ohne unsere schriftliche Einwilligung
dürfen unsere Unterlagen nicht anderweitig benutzt, insbesondere nicht vervielfältigt
oder Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind uns diese Unterlagen
unverzüglich zurückzugeben. |
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| 2. |
Fristen/Termine |
| 2.1 |
Fristen und Termine
sind für uns nur verbindlich, falls sie mit unseren Kunden ausdrücklich schriftlich
vereinbart wurden. |
| 2.2 |
Der Lauf von
vereinbarten Liefer-/Leistungsfristen beginnt mit dem Datum unserer schriftlichen
Annahmeerklärung oder Bestätigung. |
| 2.3 |
Vereinbarte Fristen
verlängern sich angemessen, wenn der Vertrag mit unserem Kunden geändert oder ergänzt
wird oder wenn unser Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nachkommt. |
| 2.4 |
Höhere Gewalt und
sonstige außergewöhnliche Umstände, wie insbesondere Arbeitskämpfe, hoheitliche
Maßnahmen und Verkehrsstörungen, gleichviel, ob sie bei uns oder unseren Zulieferern
eingetreten sind, befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen und, wenn sie zur
Unmöglichkeit der Leistung führen, vollständig von der Liefer-/Leistungspflicht. Eine
etwa vereinbarte Vertragsstrafe gilt unter diesen Umständen ebenfalls nicht als verwirkt. |
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| 3. |
Preise |
| 3.1 |
Alle Preise
verstehen sich rein netto in Euro ab Lager Dörnsteinbach, und zwar ausschließlich
Transport-, Verpackungs- und sonstiger Nebenkosten, die wir unseren Kunden gesondert in
Rechnung stellen.
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| 3.2 |
Umsatzsteuer ist in
unseren Preisen nicht eingeschlossen. Sie wird in unseren Rechnungen gesondert
ausgewiesen.
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| 3.3 |
Wir sind berechtigt,
den Preis für die Liefergegenstände/Leistungen zu verlangen, der dem unserem zum
Zeitpunkt der Lieferung/Leistungserbringung auch den anderen Kunden in Rechnung gestellten
Preis entspricht, falls zwischen Vertragsschluß und Lieferung/Leistungserbringung ein
Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt.
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| 4. |
Zahlungen |
| 4.1 |
Unsere
Zahlungsansprüche sind bei Übergabe des Liefer-/Leistungsgegenstandes an den Kunden,
spätestens jedoch acht Tage nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug auszugleichen.
Unser Kunde kommt ohne Mahnung nach Ablauf dieser Frist in Verzug.
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| 4.2 |
Ist Ratenzahlung
vereinbart und kommt der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in
Verzug, so wird der gesamte Restbetrag sofort fällig.
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| 4.3 |
Wechsel und Schecks
nehmen wir nur nach vorheriger, schriftlicher Vereinbarung und Wechsel nur unter dem
Vorbehalt ihrer Diskontierbarkeit entgegen. Wechsel- und Scheckbeträge werden dem Kunden
erst gutgeschrieben, wenn uns deren Gegenwert vorbehaltlos zur Verfügung steht.
Entstehende Kosten sind uns zu erstatten.
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| 4.4 |
Ab Fälligkeitstag
stehen uns Zinsen in Höhe von 5 % p.a., ab Verzug in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz zu. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzögerungsschadens bleibt
vorbehalten.
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| 5. |
Annahme/Abnahme
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| 5.1 |
Der Kunde hat die
Lieferung/Leistung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von acht Werktagen nach
Aufforderung durch uns in unserem Lager Dörnsteinbach, an- oder abzunehmen.
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| 5.2 |
Nimmt der Kunde die
Lieferung/Leistung nicht fristgerecht (Ziffer 5.1) an/ab, können wir nach erfolgloser
Mahnung unter angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz
verlangen, und zwar nach unserer Wahl entweder Ersatz des entstandenen Schadens oder
ohne Nachweis des Schadens 10 v.H. des vereinbarten Preises. Dem Kunden
bleibt insbesondere der Nachweis vorbehalten, daß uns kein oder nur ein wesentlich
geringerer Schaden entstanden ist.
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| 6. |
Übertragung/Aufrechnung
und Einbehalt
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| 6.1 |
Der Kunde ist nicht
berechtigt, seine gegen uns gerichteten Ansprüche und Rechte ohne unsere schriftliche
Einwilligung auf Dritte zu übertragen.
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| 6.2 |
Der Kunde kann uns
gegenüber nur mit unstreitigen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen
(bewiesenen) Ansprüchen aufrechnen oder wegen solcher Ansprüche ein
Zurückbehaltungs-/Leistungsverweigerungsrecht geltend machen.
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| 6.3 |
Der vorstehende
Ausschluß des Zurückbehaltungs-/Leistungsverweigerungsrechts gilt dann nicht, wenn wir
für unsere nicht vertragsgerechten Leistungen bereits denjenigen Teil der Vergütung von
dem Kunden erhalten haben, der dem Wert des vertragsgerechten Teils unserer Leistung
entspricht oder solange wir im Verhältnis zu unseren Vorlieferanten einen Teil der
Vergütung, der dem Wert unserer nicht vertragsgerechten Leistungen entspricht,
zurückhalten. |
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| 7. |
Erfüllungsort/Gefahrübergang
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| 7.1 |
Erfüllungsort für
Lieferungen und Leistungen ist unser Lager Dörnsteinbach, sofern und soweit im Einzelfall
kein abweichender Erfüllungsort ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
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| 7.2 |
Teillieferungen und
-leistungen sind zulässig. Für sie gilt Ziffer 9. (Mängel) entsprechend.
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| 7.3 |
Die Gefahr des
zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung für von uns erbrachte
Lieferungen/Leistungen geht -unbeschadet etwaiger Vereinbarungen über Transport- und
Versicherungskosten- mit der An- bzw. Abnahme durch den Kunden, spätestens jedoch mit
Verlassen unseres Werkes auf den Kunden über. Dieses gilt auch für Teillieferungen/-
leistungen, und zwar auch dann, wenn wir noch andere Leistungen (z.B. Transport oder
Überführung) übernommen haben.
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| 7.4 |
Verzögert sich die
An-/Abnahme bzw. das Verlassen unseres Werkes aus Gründen, die der Kunde zu vertreten
hat, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs spätestens nach Ablauf der in Ziffer 5.1
vereinbarten Frist auf den Kunden über.
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| 7.5 |
Liefern wir in
Länder der Europäischen Gemeinschaft, hat uns der Kunde seine Ust.-IdNr. sowie alle
sonstigen, zur Abwicklung erforderlichen Angaben (u.a. Bestätigungen über Transport und
Endverbleib) unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
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| 8. |
Eigentumsvorbehalt
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| 8.1 |
Wir behalten uns das
Eigentum an den von uns gelieferten und/oder eingebauten Gegenständen (Vorbehaltsware)
bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher uns aus diesem Vertrag und aus der
Geschäftsverbindung zu dem Kunden jetzt und künftig gleich aus welchem
Rechtsgrund zustehenden Ansprüche vor, die ab Zeitpunkt des Vertragsschlusses
entstehen oder bereits entstanden waren.
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| 8.2 |
Der Kunde ist zum
Weiterverkauf, zur Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung sowie zur anschließenden
Veräußerung der Vorbehaltsware im Rahmen von verlängerten Eigentumsvorbehalten
berechtigt, sofern dieses im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb erfolgt.
Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware durch den Kunden ist
nicht gestattet.
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| 8.3 |
Eine etwaige
Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde ausschließlich für uns
vor. Bei einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht
gehörenden Waren durch den Kunden erwerben wir an der neuen Sache Miteigentum in dem
Verhältnis, in dem der Gesamtwert der neuen Sache zum Rechnungswert der Vorbehaltsware
steht. Die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt auch als Vorbehaltsware im
Sinne dieser Bedingungen.
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| 8.4 |
Der Kunde tritt alle
ihm im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung zustehenden Ansprüche mit Nebenrechten
sowie etwaige Ansprüche gegen seinen Versicherer als Sicherheit im voraus an uns ab. Für
den Fall des Exports der Vorbehaltsware tritt der Kunde ferner hiermit an uns alle
Ansprüche ab, die ihm im Zusammenhang mit dem Export gegen inländische und ausländische
Kreditinstitute zustehen oder künftig zustehen werden, insbesondere die Ansprüche aus
Inkassoaufträgen, aus Akkreditiven oder Akkreditivbestätigungen sowie aus Bürgschaften
und Garantien. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, uns nicht
gehörenden Waren, sei es ohne, sei es nach Verarbeitung, verkauft, gelten die Ansprüche
in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns abgetreten. Die vorstehenden
Abtretungen beinhaltenden keine Stundung unserer Zahlungsansprüche gegen unseren Kunden.
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| 8.5 |
Der Kunde bleibt zur
Einziehung der an uns abgetretenen Ansprüche auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere
Befugnis, die Ansprüche selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten
uns jedoch, die Ansprüche nicht einzuziehen, solange der Kunde nicht in Zahlungsverzug
gerät, kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt
wurde oder keine Zahlungseinstellung vorliegt. Ist einer dieser Fälle gegeben, hat uns
dieser Kunde die abgetretenen Ansprüche und deren Schuldner unverzüglich bekannt zu
geben, alle zum Einzug der Ansprüche erforderlichen Angaben und Unterlagen zu
übermitteln und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.
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| 8.6 |
Unser Kunde hat die
Pflicht, die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, getrennt zu lagern und
als in unserem Eigentum stehende Ware zu kennzeichnen.
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| 8.7 |
Auf Verlangen des
Kunden werden wir das uns zustehende Eigentum an der Vorbehaltsware und die an uns
abgetretenen Ansprüche an diesen insoweit zurückübertragen, als deren Wert den Wert der
uns gegen den Kunden insgesamt zustehenden Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt.
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| 9. |
Mängel
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| 9.1 |
Mängel hat der
Kunde uns gegenüber binnen acht Kalendertagen nach Erhalt der Ware zu rügen, verborgene
Mängel acht Kalendertage nach ihrer Entdeckung.
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| 9.2 |
Der Kunde hat uns
Gelegenheit zu geben, Nacherfüllung in angemessener Frist zu leisten, und zwar nach
unserer Wahl durch die Beseitigung des Mangels, die Lieferung einer mangelfreien Sache
oder die Herstellung eines neuen Werkes.
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| 9.3 |
Schlägt die
Nacherfüllung endgültig fehl, kann sie uns oder dem Kunden nicht zugemutet werden oder
ist sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten/Aufwand möglich, kann der Kunde
unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten oder die
Vergütung mindern.
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| 9.4 |
Ansprüche des
Kunden gegen uns auf Erstattung der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen
Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind
ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung
nachträglich an einen anderen Ort als den der Niederlassung des Kunden verbracht wurde,
es sei denn, das Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gegenstandes
der Lieferung/Leistung.
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| 9.5 |
Sollte es
erforderlich sein, Arbeiten anderen Orts vorzunehmen, hat der Kunde uns rechtzeitig
vor Beginn der Arbeiten zu benachrichtigen, uns Gelegenheit zur Besichtigung der
Mängel zu geben und unsere Hinweise zur Begrenzung der Kosten zu beachten.
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| 9.6 |
Gesetzliche
Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem
Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche/-rechte hinausgehenden
Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Kunden gegen
uns gilt ferner vorstehende Ziffer 9.4 entsprechend.
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| 9.7 |
Bei Mängelrügen
darf der Kunde Zahlungen in einem Umfang zurückhalten, die in einem angemessenen
Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen.
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| 9.8 |
Die
Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel beträgt ein Jahr und beginnt mit
Gefahrübergang. Dieses gilt nicht, sofern gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 Abs. 1, 634
a Abs. 1 Nr. 2, 651 BGB längere Fristen vorgeschrieben sind, der Mangel arglistig
verschwiegen wurde oder einer der in Ziffer 10.1 genannten Haftungsfälle vorliegt.
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| 9.9 |
Unsere Verpflichtung
zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach nachstehender Ziffer
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| 9.10 |
Gebrauchte
Gegenstände liefern wir vorbehaltlich nachstehender Ziffer 10.1 unter dem
Ausschluß der Haftung für Sach- und Rechtsmängel.
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| 9.11 |
Mit den vorstehenden
Regelungen ist keine Beweislastumkehr zum Nachteil des Kunden verbunden.
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| 10. |
Schadensersatz
und Haftung
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| 10.1 |
Schadensersatz- und
Aufwendungsersatzansprüche (nachstehend Schadensersatzansprüche) des Kunden
gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen
auf den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten durch uns, Gesundheits-
oder Körperschäden des Kunden infolge einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung,
der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft oder der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten durch uns.
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| 10.2 |
Der Schadensersatz
für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
vorliegen, nicht für Gesundheits- oder Körperschäden oder wegen der Übernahme einer
Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft durch uns gehaftet wird.
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| 10.3 |
Einer
Pflichtverletzung durch uns steht eine solche unseres gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen gleich.
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| 10.4 |
Ziffer 9.11 gilt
entsprechend.
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| 11. |
Datenschutz
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| 11.1 |
Wir dürfen die
unsere Kunden betreffenden Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung EDV-mäßig speichern
und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für unsere betrieblichen
Zwecke verarbeiten und einsetzen.
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| 12. |
Gerichtsstand/Anwendbares
Recht und Teilunwirksamkeit
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| 12.1 |
Ausschließlicher
Gerichtsstand für sämtliche sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis
zwischen uns und unserem Kunden ergebenden Streitigkeiten auch aus Urkunden,
Wechseln und Schecks ist Wittlich, Deutschland. Wir sind jedoch nach unserer
Wahl berechtigt, Ansprüche gegen den Kunden auch vor den für seinen Sitz
zuständigen Gerichten geltend zu machen.
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| 12.2 |
Es gilt das Recht
der Bundesrepublik Deutschland, und zwar unter Ausschluß des Übereinkommens der
Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
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| 12.3 |
Sind oder werden
einzelne Bestimmungen eines Vertrages über Lieferungen und/oder Leistungen unwirksam,
dessen Bestandteil diese Bedingungen sind, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen jenes Vertrages nicht berührt. |
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